Familie & Gesellschaft

Göttibatze für den Kanton Appenzell Ausserrhoden

Der Göttibatze hilft Kindern und Jugendlichen, die im Kanton Appenzell Ausserrhoden leben und deren Familien vorübergehend oder ständig in finanzieller Not sind. Der Zugang zu Bildung, Kultur, Sport und Spiel soll ihnen ermöglicht und ihre Integration in unsere Gesellschaft sichergestellt werden.
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Dank dem Göttibatze kann das Mädchen Saxophon spielen lernen.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist die Pro Juventute Ostschweiz Anlaufstelle für Anfragen von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Sozialdienststellen oder anderen Bezugspersonen. Gesuche können einmal pro Jahr und Kind gestellt werden.

Die Eltern, resp. die Sorgeberechtigten der Kinder und Jugendlichen, die sich um einen Göttibatze  bewerben, füllen ein detailliertes Gesuchformular aus, auf dem auch die finanziellen Verhältnisse der Familie dargelegt werden. Es werden Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr unterstützt.

Was kann finanziert werden

  • Die Mitgliedschaft in einem Verein (Musik, Sport, etc.)
  • Musik- und Sportunterricht
  • Die Teilnahme an einem Lager (in der Schweiz)
  • Freizeitkurse (Musik, Tanz, Theater, Zirkus, Werken und Gestalten, etc.)
  • Beitrag zur Deckung der Grundbedürfnisse (Kleider, Schuhe, Möbel, Erstausstattung)
  • Ausserfamiliäre Betreuung (Spielgruppe, Kitas, Hort, Randstundenbetreuung, Tagesmutter, Mittagstisch)
  • Abos für Fitness-Centers

Gesuche

  • Ein Unterstützungsbeitrag ist nur dann möglich, wenn kein anderer Kostenträger zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden kann. Zum Reglement
  • Gesuche können von allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Kantons Aussenrhoden eingereicht werden. Zum Antragsformular

Vollständig ausgefüllten Antrag mit allen benötigten Kopien einsenden an:

Pro Juventute Ostschweiz
Windegg 4
9100 Herisau
Tel. 071 351 15 90
E-Mail: info.ostschweiz@projuventute.ch

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus dem Projekt Göttibatze besteht nicht. Wir beurteilen die Anfragen gemäss SKOS Richtlinien.

Ein Gesuch für die Übernahme solcher Leistungen kann bei uns über Sozialberatungsstellen eingereicht werden.

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